Es wäre eine radikale Vorgehensweise, bei Solar-Freiflächenanlagen neben der Energiewende keine weiteren öffentlichen Belange abzuwägen. Als WVRST prüfen wir jeden Standort einzeln mit messbaren Kriterien auf dessen Nachhaltigkeit.

Unsere Entscheidungskriterien sind transparent, sachlich und messbar. Sie basieren vor allem auf öffentliche Zahlen zur Bodenqualität und der standortabhängigen EEG-Förderfähigkeit der beantragten Flurstücke:

Auf Standorten mit sehr guten Bodenqualitäten lehnen wir flächenverbrauchende PV-Freiflächenanlagen ohne Direktverbrauch grundsätzlich ab. Dabei verstehen wir flächenverbrauchende PV-Freiflächenanlagen ohne Direktverbrauch im Rahmen der uns vorliegenden Expertise als rein technische und damit objektive Einordung.

👉 Auf guten Standorten stimmen wir den Anlagen nur bei EEG-Förderfähigkeit zu, weil hier der Gesetzgeber die öffentliche Belange insbesondere von Energiewende, Klimaschutz und Flächenverbrauch bereits abgewägt hat.

👍 Auf schlechten Standorten ist aus unserer Sicht Photovoltaik-Freifläche möglich. Und dies ist für schlechte Standorte bereits ein Kompromiss. Zur Erinnerung: Unsere Gemarkungen sind im Sinne des EEG – mit Ausnahmen z.B. entlang von Bahngleisen – aufgrund des Vorrangs für die Landwirtschaft grundsätzlich nicht EEG-förderfähig.

Darüber hinaus kann eine besondere Situation vorliegen:

  • Es handelt sich um eine „Besondere Solaranlage im Sinne des EEG“
    • Anlage ist „Parkplatz-PV“
    • Anlage ist „Agri-PV“
    • Anlage ist „Moor-PV“: Die Anlage soll auf einem öffentlich anerkanntem „Moor-Standort“ errichtet werden. In diesem Fall würde die Energiewende mit aktivem Klimaschutz kombiniert.
  • Es erfolgt ein „Stromdirektverbrauch“ bei einem Rainer Gewerbe- oder Industriebetrieb.
  • Der Antragsteller vertritt ein „Bürgerenergiekonzept“.

Alle übrigen Projekte sind aus unserer Sicht nicht nachhaltig und unter Abwägung aller öffentlichen Belange im Sinne der Gemeinwohlorientierung abzulehnen.

In Deutschland sollen bis 2040 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 400 Gigawatt errichtet werden. (Abbildung 1)

Gesetzliche Ausbauziele für Erneuerbare Energien auf Bundesebene
Abbildung 1: Ausbauziele für Erneuerbare Energien in Deutschland bis 2040

Wo diese Anlagen im Bundesgebiet errichtet werden, dazu macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Dennoch gibt es viele Studien, welche diese Ausbauziele auf Bundesebene über die Fläche auf einzelne Regionen umlegen. (Abbildung 2)

  • Für das Bundesland Bayern mit 19,8% der Bundesfläche entspräche das rechnerische Ausbauziel für Solaranlagen 79 Gigawatt.
  • Für das Stadtgebiet Rain mit rund 7.700 Hektar und 0,02% der Bundesfläche entspräche das rechnerische Ausbauziel für Solaranlagen 86 Megawatt.
  • In manchen Studien werden die Ausbauziele zu 50% auf das Dach und im Rest auf die Freifläche verteilt.
  • In unserem Stadtgebiet sind aktuell bereits weit mehr als 15% mit Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen verbaut. Auf diesen mehr als 1.000 Hektar an Häusern, Straßen, Parkplätzen, Gewerbehallen hätten sicherlich auch die gesamten 86 Megawatt Solaranlagenleistung Platz. Solaranlagen auf der Freifläche (=Acker- und Grünland) sind zum Erreichen der Ausbauziele nicht erforderlich.
Gesetzliche Ausbauziele, umgelegt auf die Fläche des Landkreises und des Stadtgebietes
Abbildung 2: Diskussion der Ausbauziele für das Stadtgebiet Rain

Das gesamte Stadtgebiet ist gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) grundsätzlich kein Zielgebiet für Solar-Freiflächenanlagen. (Abbildung 3)

  • Im Bayerischen Energieatlas hat das Bayerische Wirtschaftsministerium die amtliche Karte zum EEG-Fördergebiet für Solar-Freiflächenanlagen veröffentlicht.
  • Nur die sogenannten „Benachteiligten Gebieten gemäß §3 EEG“ und entlang von Schienen und Autobahnen (§37 Nr.2 EEG) sind Zielgebiete der Solar-Freiflächenanlagen. Der Rest ist vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten, auch im Sinne der Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln (=Ernährungssouveränität der Bundesrepublik Deutschland).
  • Das gesamte Stadtgebiet ist nicht im „Benachteiligten Gebiet“. Das gesamte Stadtgebiet ist nicht Zielgebiet für Solar-Freifläche. Im gesamten Stadtgebiet hat die landwirtschaftliche Nutzung den Vorrang.
  • Ausnahme bieten nur „Besondere Gebiete“ und „Besondere Solaranlagen“. Diese sind:
    • 500-Meter-Streifen entlang des Bahngleises
    • Moor-PV: Moorstandort südlich der B16 (hier ist zudem „Aktiver Klimaschutz“ möglich)
    • Floating-PV: Solaranlagen auf künstlichen Gewässern (=Baggerseen)
Gesetzliche Ausbauziele - Zusammenfassung
Abbildung 3: Zusammenfassende Abschätzung der Ausbauziele für das Stadtgebiet Rain

Im Stadtgebiet gibt es genügend sinnvolle und nachhaltige Standorte. Ein einfacher Blick auf die Karte ist selbsterklärend. (Abbildung 4)

Abbildung 4: Stadt Rain – Wo sollten wir Solar-Freifläche zubauen?

Wo will die Mehrheit im Stadtrat Solar-Freifläche zubauen? (Abbildung 5)

Abbildung 5: Wo will die Mehrheit im Stadtrat Rain Solar-Freifläche zubauen?

Wo will die Mehrheit im Stadtrat Solar-Freifläche zubauen? (Abbildung 6)

Abbildung 6: Karte der beantragten und teilweise genehmigten Solar-Freiflächenanlagen im Stadtgebiet Rain und in der Nachbargemeinde (Schematische Darstellung)

Wie viele Hektar Solar-Freifläche wurde – Stand 10.11.2025 – genehmigt? (Abbildung 7)

Abbildung 7: Wie viele Hektar Solar-Freifläche wurde bisher im Stadtgebiet Rain am Lech genehmigt?

Schade.

#Solar-Freifläche

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