Am 29.09.2023 wurde der Stadtrat im öffentlichen Teil seiner Sitzung über die „Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 2.4.2 – Nutzung der Windenergie – des Regionalplans der Region Augsburg; Informelle Anhörung zu Suchräumen, Information“ in Kenntnis gesetzt. Die Rückmeldefrist sei der 27.10.2023, die erstmalige öffentliche Diskussion zum Thema erfolgte am 24.10.2023.

Konkret geht es um Vorranggebiete für Windkraft, in denen Investoren – dann ohne Zustimmung durch den Stadtrat Rain – ihre Anlagen errichten dürfen. Im ersten Entwurf wurden dabei nur 800 Meter Abstand zu Siedlungen eingehalten.

Welcher neuer Sachstand wurde in der Stadtratssitzung vom 11.11.2025 bekannt gegeben?

Der Planungsverband hat mitgeteilt, das Flächenziel zum 31.12.2027 mit 1,1% sei bereits durch heute errichtete oder konkret geplante Windkraftanlagen erfüllt. Dies entlastet die Planungen zu weiteren Vorranggebieten. Die weiteren Planungen konzentrieren sich daher auf das Flächenziel zum 31.12.2028 mit 1,8%. (siehe öffentlicher Tagesordnungspunkt 9: „Mitteilung zum Sachstand Ausweisung Vorranggebiete für Windenergie“)

Wie ist der Planungsstand vom 25.03.2025 zu den Wind-Vorrangflächen? (Abbildung 1)

Abbildung 1: Planungsstand zu den Wind-Vorrangflächen vom 25.03.2025

Gibt es militärische Belange im geplanten Vorranggebiet zwischen Bayerdilling und Oberpeiching? (Abbildung 2)

Abbildung 2: Militärische Belange zwischen Bayerdilling und Oberpeiching

Antrag und Grundsatzbeschluss vom 24.10.2023: 1.200 Meter Akzeptanzabstand!
(Abbildung 3)

Abbildung 3: Diskussionsstand und WVRST-Antrag vom 24.10.2023

Wie war der Planungsstand vom 29.06.2023 zu den Wind-Vorrangflächen? (Abbildung 4)

Abbildung 4: Verlauf und Planungsstand zu den Wind-Vorranggebieten vom 29.06.2023
  • Von Beginn an setzten wir auf Transparenz, beantragten bereits mit der Kenntnisnahme am 29.09.2023 die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Suchraumkarte auf der Internetseite der Stadt Rain.
  • und forderten nicht nur zur Kernstadt, sondern auch zu den Ortsteilen einen Mindestabstand von 1.200 Metern.

Öffentlicher Antrag vom 24.10.2023:

#Wind-Vorranggebiete

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