Am 26.11.2024 entscheidet der Stadtrat öffentlich rund 56 Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Tagesordnung: siehe hier). Aus Sicht der Flächeneigentümer handelt es sich um ein berechtigtes Interesse, ihr landwirtschaftliches Eigentum zu einer Freiflächenanlage umzuwidmen. Gleichzeitig würden mit diesen 22 Flurstücken auch rund 56 Hektar Fläche verbraucht.
Im Sinne der Energiewende rund 50 Megawatt Solarzubau
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausgleichsflächen und Zuwegung sowie sonstiger Nebenflächen könnten auf den beantragten Flächen grob geschätzt rund 50 Megawatt Modulleistung installiert werden.
Nach Statistischem Bundesamt gleichzeitig 56 Hektar Flächenverbrauch
Allerdings ist des die Aufgabe als Stadtrat, neben der Energiewende noch weitere öffentliche Belange abzuwägen. So ordnet das Statistische Bundesamt diesen Zubau vollumfänglich als Flächenverbrauch, weil diese Fläche zukünftig der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird.
Abwägung durch transparente und messbare Nachhaltigkeits-Kriterien
Die Entscheidung unter Berücksichtigung weiterer öffentlicher Belange erfordert aus unserer Sicht transparente und messbare Entscheidungskriterien, um die nachhaltigen Projekte von den nicht-nachhaltigen Projekten zu unterscheiden. Transparent werden sie durch die Nutzung öffentlicher Karten (z.B. EEG-Förderkulisse, veröffentlicht im Energie-Atlas Bayern) sowie durch Verwendung messbarer Entscheidungskriterien (z.B. Bodenpunkte von-bis entspricht gutem Standort usw.).
Neun Flurnummern erfüllen die Kriterien
Von den rund 56 Hektar beantragten PV-FFA können wir nach Anwendung der Entscheidungskriterien 9 Flurstücke mit rund 18 Hektar zustimmen.Bei den übrigen Investoren bitten wir um Verständnis für unsere Entscheidung. Wir hoffen, unsere Beweggründe sind transparent und nachvollziehbar.